Wechselseitigkeit der Funktionen von Markt und Staat in der Sozialen Marktwirtschaft
Posted by berliner 0 Comments„So viel Markt wie möglich, so viel Staat wie nötig“. Dieses Credo des Bundeswirtschaftsministers von 1966 bis 1972, Karl Schiller, beschreibt den Balance-Akt der Sozialen Marktwirtschaft zwischen den Kräften von Markt und Staat am besten. In einer marktwirtschaften Volkswirtschaft, auch in einer Sozialen Marktwirtschaft, ist der Markt das Koordinationsinstrument. Die Individuen koordinieren ihre Handlungen über die Märkte, und nur wenn diese Zusammenarbeit mittels Wettbewerb, Angebot und Nachfrage zu unerwünschten Ergebnissen führt, dann soll der Staat als Akteur in die Wirtschaft eingreifen. Der zentrale Koordinationsmechanismus, der auf den Märkten den Ausgleich von Angebot und Nachfrage herstellt, ist der Preismechanismus. Er spielt eine zentrale Rolle für das Verständnis von Märkten und vermittelt wichtige Informationen zur Koordinierung von Wirtschaftsplänen. Er ist für die Wirtschaftssubjekte der wichtigste Index, um Trends auf den Märkten erkennen zu können.
Laut Adam Smith hat das Streben nach individueller Bedürfnisbefriedigung den größten Nutzen für die Gesellschaft insgesamt zur Folge. Die „Unsichtbare Hand des Marktes“ mache das Eingreifen des Staates unnötig. Die Realität der Märkte hat allerdings seit dieser Aussage des 18. Jahrhunderts anderes gezeigt. Die fatale Weltwirtschaftskrise der späten 1920er-Jahre haben das notwendige regulierende Eingreifen des Staates ebenso deutlich gemacht, wie die derzeitige weltweite Finanzkrise, die seit 2003 schwelt. Denn Märkte allein können nicht zu einer Einkommensverteilung führen, die von allen als sozial gerecht empfunden werden kann. Die Bedrohung des Sozialen Friedens und der Sozialen Gerechtigkeit ist damit in Gefahr. In der Sozialen Marktwirtschaft wird dieser Aspekt aufgegriffen. Dem Staat wird ein gewisses Eingriffsrecht in die Belange der Wirtschaft eingeräumt. Während der Markt so beispielsweise viele Allokationsaufgaben am idealsten durchführen kann, versagt er bei den öffentlichen Gütern. Der Staat greift also ordnungspolitisch zum Schutz sozial Schwacher oder der natürlichen Umwelt ein, da deren Schutz durch den Markt nicht gewehrleistet ist.
Im Gesetz für Stabilität und Wachstum von 1967, dem „Stabilitätsgesetz“ sind die kurzfristigen Steueraufgaben der Bundesrepublik im Bereich Konjunkturpolitik geregelt. Die jeweilige Bundesregierung ist dadurch auf die Erfüllung vier wirtschaftspolitischer Ziele verpflichtet. Preisstabilität, Vollbeschäftigung, Wachstum und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bilden als Ziele das sogenannte „magische Viereck der Wirtschaftspolitik“. Zwischen diesen Zielen bestehen Wechselwirkungen und Konflikte, so dass sie zum Teil zeitweise in Konflikt miteinander stehen können. Informations- und Wissensdefizite innerhalb der Wirtschaftspolitik können allerdings gelegentlich zu negativem Einfluss des Staates auf die Erreichung aller vier Ziele bewirken, was zu einer negativen Umkehrung des eigentlich positiven Eingreifen des Staates führen kann.