Die Schuldenbremse in Deutschland
Posted by schuldner 0 CommentsAm 12. Februar 2009 einigten sich Bund und Länder in einer Sitzung der Föderalismus-Kommission II auf die Aufnahme einer Schuldenbremse in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen der Föderalismusreform II wurde im Bundestag am 29. Mai 2009 und im Bundesrat am 12. Juni 2009 das „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“ verabschiedet, mit dem unter anderem die sogenannte Schuldenbremse in die Finanzverfassung eingeführt wurde. Die für die Änderung des Grundgesetzes notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit wurde mit 68,3 Prozent im deutschen Bundestag nur knapp erreicht. Dabei stimmten die Abgeordneten der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD fast geschlossen für die Einführung der Schuldenbremse, die Abgeordneten der FDP enthielten sich aus taktischen Gründen und die Abgeordneten von Grünen und Linken stimmten fast geschlossen dagegen. Der damalige Finanzminister Peer Steinbrück hatte in der vorherigen Debatte vehement die Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung unterstrichen und für die von ihm lange geforderte Schuldenbremse geworben. Aber auch in der Koalition gab es mit prominenten Vertretern wie Norbert Lammert (CDU) durchaus ablehnende Stimmen gegen das Vorhaben. Im Bundesrat stimmten die Länder Berlin, Mecklemburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gegen den Antrag auf Gesetzesänderung.
Die Einführung einer Schuldenbremse für die öffentlichen Haushalte war vor allem notwendig geworden, da die Schuldenstandquote der Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen in den letzten Jahrzehnten von etwa 20 Prozent auf nun mehr als 60 Prozent angestiegen. Mittlerweile liegt der Betrag der Staatsverschuldung der Bundesrepublik Deutschland bei einem Betrag von über 1,6 Billionen Euro. Das bringt vor allem Probleme bei der Bewältigung der Zinslast, die zur Zeit bei über 15 Prozent des Bundeshaushaltes liegt und damit den zweigrößten Haushaltsposten nach den Sozialausgaben darstellt. Für Länder und Kommunen ist die Schuldenlast sogar noch drückender. Mit der Einführung der Schuldenbremse sollte die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte langfristig sichergestellt werden. Einerseits gehen ständig wachsende Schuldenberge auf Kosten der nachfolgenden Generationen, die durch die aktuellen demographischen Entwicklungen sowieso einer schweren gesamtfinanziellen Aufgabe gegenüberstehen. Andererseits müssen die Anforderungen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts eingehalten werden, will man langfristig und nachhaltig wirtschaften und für die in der globalen Finanzkrise wirtschaftlich angeschlagenen Staaten ein gutes Beispiel darstellen.
Die Schuldenbremse regelt die Kreditaufnahme der Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen neu. In Artikel 109 Abs. 3 GG ist nun der Grundsatz des strukturell ausgeglichenen Haushalts niedergelegt. Dies geschieht primär durch das Verbot zur Kreditaufnahme zum Haushaltsausgleich, einem wichtigen Schritt zu einer Haushaltskonsolidierung. Bei staatlichen Ausgaben muss ab jetzt darauf geachtet werden, dass sie auf der Einnahmenseite refinanziert oder im Ausmaß der fehlenden Einnahmen reduziert werden. Weiterhin soll zur Überwachung der Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern ein gemeinsamer Stabilitätsrat eingesetzt werden, der der Vermeidung von Haushaltsnotlagen dienen soll.
Das sogenannte Maastricht-Kriterium erlaubt eine maximale Nettokreditaufnahme in Höhe von 3,0 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Dabei sind Ausnahmen für konjunkturell schwache Zeiten vorgesehen, die bereits mehrfach in Anspruch genommen wurden. Mit der neuen Schuldenbremse wird die strukturelle, also von der Konjunktur unabhängige staatliche Neuverschuldung auf maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts beschränkt, die alleine dem Bund zugestanden werden. Ausnahmen für Naturkatastrophen oder Wirtschaftskrisen sind weiterhin vorgesehen, müssen allerdings noch konkretisiert werden. Für die Feststellung des Ausnahmefalls wird voraussichtlich eine absolute Mehrheit im Deutschen Bundestag nötig sein.
Die Einführung der Schuldenbremse ist zwar ein sehr wichtiger Schritt in Richtung Haushaltskonsolidierung, dennoch kann sie nicht alle Haushaltsprobleme lösen. Ein Grund für diese unzureichende Kraft ist, dass die deutsche Schuldenbremse nur die maximale Höhe der Nettokreditnahme begrenzt und keine Regelung zur Rückführung der aufgenommenen Kredite besteht. Eine solche Regelung sollte aber dringend vorhanden sein, um eine Konsolidierung auch langfristig gewährleisten zu können. Trotzdem ist die deutsche Schuldenbremse schon jetzt wichtige Vorlage für die Einführung von Schuldenbremsen zur Haushaltskonsolidierung von anderen europäischen Staaten, so beispielsweise Griechenland.
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