Einführung in die Aspekte und Funktionen des Sozialstaats

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Die Idee des sozialen Staates hat ihren historischen Ausgangspunkt in der sozialen Frage des 19. Jahrhunderts. Das Zusammenwirken zunächst getrennter gesellschaftlicher Entwicklungen führte innerhalb weniger Jahrzehnte zu einer radikalen Veränderung der traditionellen und über Jahrhunderte gelebter Lebensformen und zur Verarmung weiter Bevölkerungskreise. Diese gesellschaftspolitischen Entwicklungen der Industrialisierung machten auf lange Sicht die Einführung des Sozialstaats als Gegenmittel notwendig.

Eine der Entwicklungen lief in der industriellen Produktionsweise ab. Große technische Erfindungen wie die Dampfmaschine erwirkten, dass in einer Arbeitsstunde sehr viel mehr produziert werden konnte als bisher in Handarbeit. Das bedeutete umgekehrt, dass eine bestimmte Produktionsmenge mit sehr viel weniger Arbeitseinsatz und damit mit viel geringeren Arbeitskosten herzustellen war. Die Industrielle Revolution brachte damit auch eine Revolution der Arbeitsverhältnisse, sie brachte einen vierten Stand hervor, den des besitzlosen und weisungsabhängigen Arbeiters, dessen Tätigkeit durch Maschinen vorbestimmt wurde. Eine zweite Entwicklungssparte war die politische Liberalisierung. In den Gesetzen von 1810 und 1811 wurde das jahrhundertealte Feudalsystem endgültig aufgelöst. Die Gewerbefreiheit liberalisierte den Arbeitsmarkt, entmachtete die Zünfte und erlaubte es theoretisch jedem dort zu arbeiten wo er wollte.

Für die Bauern war die Liberalisierung zunächst sehr vorteilhaft, denn sie wurden aus dem Feudalverhältnis zu ihren Herren herausgelöst und kamen in den Besitz des vorher von ihnen nur bearbeiteten Landes. Die durch die Gewerbefreiheit und die Industrialisierung immer weiter sinkenden Nahrungsmittelpreise drehte diesen Vorteil allerdings in wenigen Jahren in das Gegenteil. Die nun freien Bauern verloren ihr Land an die Insolvenz. Die Folge war ein Strom arbeitsloser Bauern in die Stadt. Beide Entwicklungen führten zusammen zu der völligen Überfüllung der Städte und elenden Existenzbedingungen der dort lebenden Arbeiter und Arbeitslosen. Auch die Arbeitsverhältnisse mit wöchentlichen Arbeitszeiten von 80 Stunden, schreckliche Wohnbedingungen und das Aufkommen von Kinderarbeit gehörten zu den Normalitäten des Arbeiteralltags.

Aus diesen Entwicklungen entstand die soziale Frage des 19. Jahrhunderts, also die Frage, wie man diese elenden Zustände in den Städten überwinden könne. Der Liberalismus des 18. und 19. Jahrhunderts hatte zwar das Feudalsystem und die Monarchie überwunden und die Gesellschaft deutlich weiterentwickelt. Der sozialen Frage stand das besitzende und gebildete Bürgertum des Liberalismus allerdings weitgehend untätig und distanziert gegenüber. Die Antwort, die das liberale Gedankengut nötig gemacht hätte, nämlich gleiche Beteiligung aller sozialen Schichten an der politischen Willensbildung, blieb aus, stattdessen wurde das Census-Wahlrecht gestärkt. Im 19. Jahrhundert wurde das Problem nur sporadische von verschiedenen Seiten angegangen. Einzelne Unternehmer führten in ihren Betrieben arbeitnehmerfreundliche Bedingungen ein.

Die Betroffenen selbst griffen zu solidarischer Selbsthilfe und gründeten Genossenschaften, um sich zu organisieren und gegenseitig zu helfen. Bald schlossen sie sich zu Gewerkschaften zusammen. Die Staaten in Deutschland realisierten nur sporadisch ihren Handlungsbedarf, so setzte beispielsweise Otto von Bismarck in Preußen die „Bismarckschen Sozialgesetze“ um, um den sozialen Frieden in seinem Land zu sichern. Auch die Kirchen wurden im sozialen Bereich einmal mehr zum wichtigen helfenden Faktor. Gesellenvereine wie der katholische Kolping-Verein oder die vom protestantischen Pfarrer Johann Heinrich Wichern ins Leben gerufene „Innere Mission“ sind Beispiele für diesen Einsatz.

Daraus entstanden zwei unabhängige Ansätze zur Lösung des Problems. Das sozialistische Solidaritätsprinzip besagt, dass eine Sozialordnung entstehen sollte, die durch Bildung von Solidargemeinschaften die Abwehr von Risiken und den Ausgleich wirtschaftlicher und sozialer Schwäche erfüllen kann. Daraus entstand das Genossenschaftswesen. Das Subsidiaritätsprinzip der christlich-konservativen Denker sah vor, dass dem Menschen zunächst durch Selbsthilfe, dann durch die Hilfe der Familie, dann durch die Hilfe der Gemeinde und erst dann durch die Hilfe des Staats Hilfe zukommen sollte. Das Prinzip sieht also eine Hilfskette vor, die den Menschen stufenweise absichert und den Staat nicht übermäßig belastet.

Nach den Erkenntnissen aus der Zeit der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Diktatur musste das Verhältnis von Bürger und Staat und das Staatswesen selbst neu geordnet werden. In der Bundesrepublik Deutschland wurde der Rechtsstaat im Grundgesetz als Sozialstaat errichtet. Dieser sollte die Soziale Gerechtigkeit im Land absichern. In diesem Bemühen verpflichtet das Sozialstaatsprinzip den Staat auf zwei allgemeine Ziele: Im Sozialen Ausgleich sollen die Unterschiede zwischen sozial schwachen und sozial starken Personen oder Personengruppen nicht hingenommen werden, sondern verringert werden. Im Sinne der Sozialen Sicherheit soll der Staat die Existenzgrundlagen seiner Bürger ganz allgemein sichern und möglichst auch fördern, also unabhängig von der Pflicht zum sozialen Ausgleich Daseinsvorsorge betreiben. Dies muss zum Beispiel durch geeignete Maßnahmen im Bildungs- und Gesundheitswesen, in anderen Bereichen der Sozialpolitik und in der Wirtschaftspolitik geschehen.

© Gerd Altmann / pixelio.de

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