Europa – Erweiterungen der Europäischen Union

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Am 25. März 1957 kamen die Staatschefs von sechs Ländern in Rom zu einer bemerkenswerten Vereinigung zusammen. Keine zwölf Jahre nach dem verheerenden Zweiten Weltkrieg, der am blutigsten auf europäischem Boden gewütet hatte und von dort, von Deutschland aus, auch ausgegangen war, begann damit eine europäische Einigung, die bis heute fortschreitet. Der Zweite Weltkrieg und seine zerstörerischen Auswirkungen auf Europa hatten allen Europäern gezeigt, dass ihre Zukunft nur in einer gemeinsamen Kooperation liegen könnte. Die Beitrittsländer waren mit Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien und Luxemburg zunächst allesamt westliche Nationen. Auch dem Ort der Unterzeichnung, die „Ewige Stadt“ Rom, kam dabei besondere Bedeutung zu. Beim Rückzug deutscher Truppen im Kampf gegen amerikanische Verbände wurde die Stadt wegen eines umsichtigeren deutschen Marschalls zügig geräumt, womit die Zerstörung ihrer einzigartigen Kulturstätten verhindert werden konnte.

Hier wagten die Politiker aus sechs Nationen den mutigen und umsichtigen Schritt in die Zukunft und kamen überein, dass die zentralen Fragen von nun an gemeinschaftlich zu regeln seien. Sie einigten sich dabei, bestimmte Kompetenzen einer supranationalen Institution zu übertragen, die wir heute als Europäische Union (EU) kennen. Die Existenz der Europäischen Union hat nicht nur wirtschaftlich enorme Erfolge und sogar eine europäische Gemeinschaftswährung, den Euro, mit sich gebracht. Sie sichert hauptsächlich die längste Friedensperiode der europäischen Geschichte und ist ein Garant für den Kulturtransfer zwischen den beteiligten Nationen. Die EU stellt gleichzeitig eine Wertegemeinschaft dar, in der die Förderung von Frieden und Freiheit, die Menschen- und Grundrechte, sowie Demokratie und soziale Gerechtigkeit als Ziele angesehen werden.

Die Union war von der Idee bereits 1957 nicht auf die sechs Ursprungsnationen beschränkt. Der Beitritt möglichst aller demokratischer Nationen Europas sollte nach und nach erreicht werden, um die Europäische Union und deren positive Auswirkungen nachhaltig zu stärken. So ist die Zahl der Beitrittsländer von sechs auf 27 Nationen gestiegen. Durch ihren supranationalen Einfluss hat die Europäische Union mit sichergestellt, dass sich demokratische Werte und funktionierende Marktwirtschaft in ehemalig diktatorischen oder kommunistischen Ländern etablieren. Zudem fördert die EU mit der Zahlung von Subventionen die wirtschaftliche Entwicklung kleinerer Beitrittsländer und hilft durch ihre Kontrollinstanzen Probleme wie Korruption einzudämmen.

Im Jahre 1973 wurden auch das Vereinigte Königreich, Dänemark und Irland Mitglieder der EU. 1981 kamen Griechenland, 1986 Spanien und Portugal hinzu. 1995 folgten Österreich, Finnland und Schweden. 2004 kam es mit der EU-Osterweiterung zur fünften und bisher größten Aufnahmewelle der Europäischen Union. Sie wurde am 16. April 2003 in Athen in einem Beitrittsvertrag fixiert, der am 1. Mai 2004 in Kraft trat. Damit traten in nur einem Jahr zehn neue Mitglieder der Union bei. Zuvor hatte es in Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn positive Volksbefragungen über den Beitritt der jeweiligen Länder gegeben. Zypern stellt bis heute eine Sonderregelung dar, da die Türkei den Nordteil der Insel völkerrechtswidrig mit Truppen besetzt hält und so geltendes EU-Recht hier nicht durchgesetzt werden kann.

Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und dem Ende des Kalten Kriegs war es für die vielen osteuropäischen Beitrittsländer das primäre Ziel, sich endgültig von dem Einfluss Russlands zu lösen und in eine europäische Staatengemeinschaft aufgenommen zu werden. Auch sicherheitspolitische Fragen waren hier ausschlaggebend, konnte man sich in der EU auch militärisch theoretisch sicherer fühlen. Ebenfalls wichtig für die Staaten war die wirtschaftliche Vernetzung mit den ökonomisch starken mitteleuropäischen Staaten. Am positivsten endeten die Abstimmungen in der Slowakei (92 Prozent), Litauen (91 Prozent) und Slowenien (90 Prozent). Weniger klar war das Votum in den baltischen Staaten Estland (67 Prozent) und Lettland (68 Prozent), wobei die Wahl auf Malta mit 54 Prozent sogar sehr knapp ausfiel. Im Jahre 2007 folgten Rumänien und Bulgarien nach und vervollständigten die Union vorerst auf 27 Mitgliedsstaaten.

Die Beitrittsbedingungen der Europäischen Union haben sich seit 1957 leicht verändert und lassen sich heute auf vier Hauptkriterien beschränken. Erstens sind politische Kriterien ausschlaggebend, also die Existenz stabiler demokratischer Institutionen, die die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte, die Achtung und den Schutz von Minderheiten garantieren. Zweitens müssen wirtschaftliche Kriterien erfüllt werden. Eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerb und den ökonomischen Kräften innerhalb der EU standzuhalten. Drittens ist die Fähigkeit der Erfüllung der politischen Verpflichtungen der EU-Mitgliedschaft wichtig und viertens die Übernahme des gesamten europäischen Rechtsbestands und dessen wirksame Anwendung mittels geeigneter Verwaltungs- und Justizstrukturen. Diese Kriterien werden momentan bei den Anwärtern auf eine Mitgliedsschaft geprüft. Diese sind momentan vor allem Kroatien, Mazedonien und die Türkei. Auch Island, Montenegro, Albanien, Serbien, Bosnien-Herzegovina und der Kosovo haben Anträge auf Aufnahme gestellt und müssen sich den Kriterien stellen.

© Viktor Mildenberger / pixelio.de

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