50 Jahre Bau der Berliner Mauer – Gedanken über den Schießbefehl
Posted by Politik_Guru 1 CommentGünter Litfin und Chris Gueffroy heißen die beiden Männer die ein Stück tragischer deutscher Geschichte in traurigster Weise einrahmen. Litfin hatte am 24. August 1961, elf Tage nach Errichtung der Berliner Mauer, versucht, die Deutsche Demokratische Republik durch den Humboldthafen schwimmend zu verlassen und war von ostdeutschen Grenzpolizisten kurz vor Erreichen des Westufers in den Hinterkopf geschossen worden. Der 24jährige war damit der erste von mindestens 136 Mauertoten, die in Verbindung mit dem „antifaschistischen Schutzwall“ getötet wurden. Der 21jährige Chris Gueffroy wurde in den Abendstunden des 5. Februars 1989 ebenfalls von DDR-Grenzpolizisten durch einen Schuss ins Herz getötet. Sein Tod war der makabre Schlusspunkt eines Tötens von eigenen Staatsbürgern, das den Grenzpolizisten durch den Schießbefehl Albert Nordens und Walter Ulbrichts ausdrücklich befahl.
Ein solcher Schießbefehl war für das autoritäre SED-Regime anscheinend notwendig geworden, nachdem das monströse Bauwerk der Berliner Mauer die Massenflucht aus der DDR seit dem 13. August 1961 zwar beendete und die Macht der Staatspartei sicherte, aber die Menschen trotzdem nicht aufhörten „mit den Füßen“ gegen den Staat zu votieren. Dabei wurden die Soldaten nicht nur akribisch mit Schusstraining und psychologischem Training an ihre grausame Aufgabe herangeführt, sie konnten sich bei erfolgter Tötung eines Wehrlosen auch noch der Belobigung durch den Staat sicher sein. „Grenzverletzer sind festzunehmen oder zu vernichten“: Mit diesem mündlichen Befehl wurden die Grenzsoldaten bis in die Achtziger Jahre täglich in den Todesstreifen geschickt. Überall an der Grenze, so Honecker 1974, müsse „ein einwandfreies Schussfeld gewährleistet werden“; Berühmt ist auch sein Ausspruch, dass „bei Grenzdurchbruchsversuchen von der Schusswaffe rücksichtslos Gebrauch gemacht werden“ muss. Was das im Klartext hieß, verdeutlicht vor allem der grausame Fall von zwei Kindern im Alter von 10 und 13 Jahren, die im Jahre 1966 im Grenzstreifen von insgesamt vierzig Kugeln getroffen worden sind. Das jüngste Opfer ist der 15monatige Holger, der 1971 bei der Flucht seiner Eltern im Auto erstickte.
Die juristische Aufarbeitung des Schießbefehls an der deutsch-deutschen Grenze ist seit 2004 abgeschlossen. 132 Personen wurden nach der Wiedervereinigung in Deutschland mit Freiheits- oder Bewährungsstrafen versehen, darunter auch Verantwortliche der SED-Führung. In Berlin weisen Denkmäler, die Gedenkstätte in der Bernauer Straße oder beispielsweise das Mauermuseum am Checkpoint Charlie auf die schrecklichen Ereignisse des Kalten Krieges hin. Doch die Erinnerung an die Mauer hat sich bei jedem Menschen unterschiedlich und damit sehr heterogen in das deutsche kollektive Gedächtnis eingebrannt. Über zwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung gibt es immer noch Personen in Deutschland, die der Deutschen Demokratischen Republik im Nachhinein das Prädikat „Unrechtsstaat“ absprechen wollen. Angesichts des Schießbefehls an eigene Staatsbürger auf eigene Staatsbürger und der Folter- und Überwachungspraktiken der Stasi kann die DDR aber nicht anders bezeichnet werden. Einerseits muss in den folgenden Generationen die Erinnerung an diese Taten wachgehalten werden, andererseits müssen Wissenschaft, Gesellschaft und Politik Hand in Hand arbeiten, um eine Wiederholung dieser Katastrophe auch in Zukunft zu verhindern.
© Babajaga. / pixelio.de
Ich verurteile die Mauer genauso wie die meisten .
Nur sollte die Ursache nicht vergessen werden .In der BRD saßen nach dem Kriegsende viele Nazi Verbrecher an den Schalthebeln der Industrie Politik und Wirtschaft die nur ein Ziel kannten .Im Zusammenhang mit dem “Kalten krieg ” sprich Korea Krise ,die DDR aus zubluten dh die Intelliegenz in den Westen abzuwerben um die DDR Wirtschaftlich zu vernichten .
Das sollte auch nicht vergessen werden ,wie gesagt die Mauer war der falsche Weg “Schuld” daran hatte auch der Westen !!!